Jeder Fahrer muss zu Beginn der Mietzeit einen gültigen Originalführerschein vorlegen. Anträge auf Erneuerung eines Führerscheins, versehen mit der Referenznummer des Verkehrsministeriums, sind akzeptabel, aber Verlustmeldungen über verloren gegangene Führerscheine, selbst wenn diese bei der Polizei angezeigt wurden, können nicht akzeptiert werden.