Bei einem Verkehrsunfall muss der Fahrer sofort die Polizei verständigen und sich unmittelbar danach mit Let's Drive in Verbindung setzen. Notrufnummern und weitere Informationen werden zu Beginn der Mietzeit bereitgestellt.

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Setzen Sie sich sofort mit der Let’s Drive’ Zentrale in Verbindung und gehen Sie dann zu der nächsten Polizeistelle und melden Sie den Diebstahl. Es ist wichtig, diesen Bericht und den Fahrzeugschlüssel in einem Büro von Let's Drive abzugeben.

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Die Grundversicherung von Let's Drive deckt Schäden an Dritten bis zu dem im Fahrzeugversicherungsvertrag angegebenen Betrag ab.

Sie können den Umfang der Abdeckung auf unserer Webseite nachlesen.

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Keine der von Let’s Drive angebotenen Versicherungen haftet für:

1) Räder und Reifen. 

2) Fahrzeuginnenraum.

3) Unterboden. 

4) Schäden am Fahrzeug bei Offroad-Fahrten. 

5) Schäden am Fahrzeug durch Verwendung der falschen Kraftstoffsorte. 

6) Bußgelder bei Verkehrsverstößen. 

7) Schäden allgemein, die am Fahrzeug von Let's Drive oder an Fahrzeugen von Dritten oder Personen oder deren Eigentum entstanden sind, weil das Fahrzeug von Let's Drive unter Einfluss von verbotenen Substanzen oder Alkohol gefahren wurde.

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Wenn Sie mit Ihrer Kreditkarte oder über Ihr Reisebüro eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen haben, beachten Sie bitte, dass diese Versicherung/Versicherungsschutz NICHT direkt von Let's Drive geleistet wird.
Das bedeutet, dass Sie eine Garantie zahlen müssen, und falls ein Schaden am Fahrzeug entsteht, wird Ihnen jeweils die Selbstbeteiligungsgarantie in Rechnung gestellt. Damit Sie diesen Betrag zurückerstattet bekommen, müssen Sie dann einen entsprechenden Antrag bei der Versicherungsgesellschaft, bei der Sie Ihre Versicherung/ Versicherungsschutz abgeschlossen haben, stellen. Von Let's Drive erhalten Sie die benötigten Belege/Rechnungen.

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